- Sie können oder wollen den Aufenthalt nicht antreten, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen
- Sie können oder wollen den Aufenthalt nicht antreten, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind
- Der Beherbergungsbetrieb kann seine Leistungen nicht (mehr) erbringen, weil der Betrieb behördlich geschlossen wurde oder sich in einem Gebiet befindet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde
- für Kosten der Quarantäne des gesamten Hotels oder Quarantänekosten in einem separaten Quartier.
Weiterhin unterscheiden wir bei den Prämien nicht zwischen Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten und weiterhin gibt es bei uns keine Altersgrenzen
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Bei Fragen zum Thema Coronavirus und Versicherungsschutz, bitte direkt an corona@europaeische.at mailen.