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Informationen zum Reiserücktritt

Grenzschließungen, Betretungsverbote von Beherbergungsbetrieben und Lockdowns: In diesem Fall können Sie Ihren gebuchten Aufenthalt gerne verschieben oder kostenlos stornieren. Bei einem Ersatztermin wird die geleistete Anzahlung für Ihren nächsten Aufenthalt gutgeschrieben und die Reiseversicherung wird über den neuen Termin in Kenntnis gesetzt.
Möchten Sie stornieren, wird die geleistete Anzahlung zurückbezahlt. Sie bekommen auch von der Europäischen Reiseversicherung die Rate zurücküberwiesen.

Stornobedingungen:
Bis 1 Monat vor Urlaubsantritt keine Stornogebühren
1 Monat bis 1 Woche vor Urlaubsantritt 70% des Gesamtpreises
Bei Stornierung innerhalb der letzten Woche vor Urlaubsantritt 80% des Gesamtpreises
Bei vorzeitiger Abreise: 80% des Tagespreises

Stornierungen aufgrund von Covid19:
Wir empfehlen Ihnen eine Reisestornoversicherung abzuschließen.
Als Service sind wir Ihnen gerne beim Versicherungsagschluß behilflich.

Reiseversicherung

Die Europäische Reiseversicherung bietet trotz Pandemiestatus einen Versicherungsschutz bei Erkrankung an Covid19. Nähre Informationen finden Sie hier: Gesamtinformation Europäische Reiseversicherung
Gerne können Sie ihre Versicherung bequem hier selbst abschließen.

Versichert sind:
  • Sie sind an COVID-19 Symptomen erkrankt
  • Sie haben erhöhte Temperatur, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist
  • Sie wurden auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen
  • Ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person ist an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit ist erforderlich
  • Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist an COVID-19 erkrankt und Sie müssen sich deshalb in Quarantäne begeben
  • Sie sind infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig und müssen ihren Aufenthalt verlängern. Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung
Kein Stornoschutz besteht hingegen:
  • Sie können oder wollen den Aufenthalt nicht antreten, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen
  • Sie können oder wollen den Aufenthalt nicht antreten, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind
  • Der Beherbergungsbetrieb kann seine Leistungen nicht (mehr) erbringen, weil der Betrieb behördlich geschlossen wurde oder sich in einem Gebiet befindet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde
  • für Kosten der Quarantäne des gesamten Hotels oder Quarantänekosten in einem separaten Quartier.
    Weiterhin unterscheiden wir bei den Prämien nicht zwischen Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten und weiterhin gibt es bei uns keine Altersgrenzen

Sie haben Fragen?
Bei Fragen zum Thema Coronavirus und Versicherungsschutz, bitte direkt an corona@europaeische.at mailen.




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